Website vs. DSGVO - zurück in die mediale Steinzeit!?!

Am 25. Mai ist europaweit die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Die Überraschung ist groß: Wir leben alle noch!

Vermutlich haben Sie in den letzten Wochen viel Zeit damit verbracht, den internen Datenschutz in Ihrem Unternehmen anzupassen und konform zu gestalten. In einer intakten Kunden- und Geschäftspartnerbeziehung ist Datenschutz auch ein stückweit Vertrauenssache und wo kein Kläger, da kein Richter.

Wie sieht es aber mit Datenschutzaspekten in Ihrem Unternehmen aus, die für Jedermann einzusehen und zu prüfen/analysieren und darüber hinaus wetttbewerbsrelevant sind, wie z.B. Ihrer Homepage?


Datenschutzerklärung aktuell? OK, das ist ein guter Anfang …

Kontaktformular nach DSGVO-Richtlinien gestaltet? Wir kommen der Sache näher …

Übertragung verschlüsselt? Man sollte meinen, man hätte die Anforderungen erfüllt …


Aber was ist mit Tracking, Cookies, Verbindungen zu Fremdservern, Plugins, Drittanbietertools, CDN, Javascript, Server-Logfiles und und und …


Wissen Sie wie und wohin Ihre Homepage Nutzerdaten überträgt und speichert?



Empfänger unbekannt?
Ein Anwalt kann mit geringen Mitteln testen und sofort sehen, ob Sie gegen geltende DSGVO-Richtlinien verstoßen.
Das DSGVO-Dreigestirn aus Panik, exorbitant hohen Bußgeldern und einer nicht immer eindeutigen Rechtslage hält Webseitenbetreiber derzeit – mehr als erwünscht - in Atem.
Daher sollten Sie in jedem Fall wissen, welche Tools und Plugins Ihre Seite wirklich benutzt und über welche Hosts diese bezogen werden und Ihre Website dementsprechend konfigurieren und anpassen.



Konformität auf Kosten von Design, Darstellung und Leistung?
Heißt das jetzt, dass alle Annehmlichkeiten, die in den vergangenen Jahren die Performance unserer Webseiten optimiert und benutzerfreundlich gestaltet haben nun rechtswidrig sind?
Müssen wir – um sicher zu sein – die Zeitreise in die mediale Steinzeit antreten und uns mit Online-Präsenzen á la 1990 zufriedengeben?
Die Antwort lautet ganz klar: NEIN, denn für jedes Problem gibt es eine passende Lösung.


Welche Relevanz das Thema individueller Datenschutz momentan im Netz hat, zeigt das folgende Beispiel:

Aktuell mahnen Kanzleien sogar wegen „zu viel, bzw. überflüssigem Datenschutz“ ab. Beispiel: Sie verweisen in Ihrer Datenschutzerklärung auf das Tracking-Tool Google Analytics, nutzen es aber gar nicht. Begründung: Der Datenschutz soll für Nutzer vereinfacht werden. Bei gefühlt 10.000 verschiedenen Tools, Plugins und Schnittstellen kann man schonmal leicht den Überblick verlieren.


Nach einer Schätzung des Online-Portals eRecht24 erfüllen über 80% der gewerblichen Webseiten (noch) nicht die Anforderungen der DSGVO.


Viel Input zu einer undurchsichtigen Thematik – Was können wir an dieser Stelle für Sie tun?


Gemeinsam mit unserem Web-Entwickler bieten wir Ihnen eine Überprüfung Ihrer Webseite an. Wir prüfen Ihre Seite so, wie es ein Anwalt tun würde und geben Ihnen wertvolle Hinweise und Tipps zur konformen Umsetzung.


- Hinweis: Dieser Service beinhaltet die technische Überprüfung Ihrer Webseite. Diese ersetzt nicht die Rechtsberatung durch einen Anwalt. -


Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Website auch eine "Datenschleuder" ist, können Sie sich gerne an mich wenden.


Marcus Schmidt

Conresult GmbH

Telefon: 0231 22 22 67 50

E-Mail: m.schmidt@conresult.de



Information: Die DSGVO ist in einigen Punkten noch als juristische Grauzone zu betrachten. Erste rechtskräftige Urteile müssen abgewartet werden, um einen etwaigen Rechtsmissbrauch zu bestätigen oder zu widerlegen. Des weiteren bleibt abzuwarten, wie sich große Anbieter, wie Google, in Bezug auf DSGVO-Richtlinien verhalten. Das Privacy-Shield-Abkommen zwischen der EU und den USA lässt hoffen ...


Wir halten Sie auf dem Laufenden.